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AGB

Vertrags- und Vermittlungsbedingungen der Firma Domiziele UG


Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt - mit der Firma Domiziele Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, nachfolgend „DOMIZIELE“ abgekürzt, bezüglich der Ferienwohnung abschließen. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von DOMIZIELE zustande kommt. Der Eigentümer bzw. Vermieter der Ferienwohnung wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.
 



1.    Stellung und Leistungen von DOMIZIELE, anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. DOMIZIELE bietet im Prospekt bzw. im Internet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Ferienwohnungen, an. DOMIZIELE hat daher die Stellung eines Vermittlers zwischen Kunde und Vermieter. Dies gilt nicht, soweit DOMIZIELE nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich der Ferienwohnung als eigene zu erbringen.
1.2. Die Rechte und Pflichten von DOMIZIELE als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch DOMIZIELE als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von DOMIZIELE zustande kommenden Vertrags.


2.    Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber DOMIZIELE, als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss des Mietvertrages über die Ferienwohnung verbindlich an.
b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die DOMIZIELE als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt DOMIZIELE eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
c) DOMIZIELE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten bezüglich eines Widerrufs des Vermittlungsvertrages mit DOMIZIELE entsprechend.
2.2. Bei Buchungen, die über das Internet oder externe Buchungsportale erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung der Schaltfläche "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber DOMIZIELE als dessen Vertreter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages entsprechend seinen Buchungsangaben. Der Vermieter bzw. DOMIZIELE sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von DOMIZIELE beim Kunden zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Mietvertrag mit dem Vermieter mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Mietvertrages mit dem Vermieter ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.


3.    Zahlungsabwicklung
3.1. DOMIZIELE ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 20 % des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller gebuchten Zusatzleistungen und ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss an DOMIZIELE zu zahlen, wobei DOMIZIELE der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor dem Tag des Belegungsbeginns an DOMIZIELE als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu überweisen, wobei DOMIZIELE der Betrag bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss.
3.4. Ist die Anreise 38 Tage nach dem Buchungstag oder kürzer, erfolgt die Bezahlung in einer Summe.
3.5. Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen (außer der Landeswährung, falls diese nicht Euro ist) sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte/Paypal o.ä. sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich oder wenn dies in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) allgemein angegeben ist.
3.6. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei DOMIZIELE nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl die Ferienwohnung vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist DOMIZIELE berechtigt, nach Mahnung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
3.7. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zu-rückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

4.    Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Ferienwohnungen gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von DOMIZIELE vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an DOMIZIELE als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
4.2. Die Vermieter können durch DOMIZIELE als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts nachfolgende pauschalen Rücktrittskosten erheben:
a) Bei einem Rücktritt vom 21. bis zum 6. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 5. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 100% des Gesamtpreises.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
4.3. Dem Vermieter bzw. DOMIZIELE als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen abzüglich einer Bearbeitungspauschale geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter/DOMIZIELE gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson schriftlich mitzuteilen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter/DOMIZIELE kann dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über die Gäste-App abgeschlossen werden.
4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann DOMIZIELE namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.    Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Vermieter oder den Kunden, Rücktritt durch den Vermieter
5.1. Für die Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Kunden oder den Vermieter gilt:
a) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch DOMIZIELE, den Vertrag kündigen.
b) Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der §§ 651a ff. BGB sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.
c) Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung der Ferienwohnung oder die unmittelbare Umgebung der Ferienwohnung (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.
d) Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichem oder sachlichem Bezug zur Ferienwohnung stehen oder Umstände, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
5.2. Der Vermieter/DOMIZIELE kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Ferienwohnung und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung der Ferienwohnung erlangt.

6.    Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter/von DOMIZIELE zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen abzüglich einer Bearbeitungspauschale.
6.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
6.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für die Ferienwohnung nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

7.    Kaution
7.1. Der Vermieter bzw. DOMIZIELE ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung der Ferienwohnung und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
7.2. Weisen die Ferienwohnung und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so sind der Vermieter oder DOMIZIELE berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
7.3. Der Vermieter bzw. DOMIZIELE erteilen eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlen den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder machen beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

8.    Einreisebestimmungen
8.1. Für Staatsbürger aus Ländern der Europäischen Union und des Abkommens von Schengen genügt für Deutschland ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis.
8.2. Über die von anderen ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft.
8.3. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft Vermieter/DOMIZIELE keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

9.    An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
9.1. Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bzw. zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
9.2. DOMIZIELE teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Bezug der Ferienwohnung bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
9.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
9.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
9.5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist die Ferienwohnung am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

10.    Obliegenheiten des Kunden gegenüber DOMIZIELE und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
10.1. Mängel der Vermittlungsleistung von DOMIZIELE sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit DOMIZIELE in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
10.2. Mängel der Ferienwohnung selbst, der Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber DOMIZIELE anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser oder DOMIZIELE in der Lage gewesen wären, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung einer gleichwertigen anderen Ferienwohnung abzuhelfen.
10.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese DOMIZIELE unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
10.4. Wird der Aufenthalt in der Ferienwohnung durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.5. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

11.    Haftung von DOMIZIELE
11.1. Die Haftung von DOMIZIELE für vertragliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag ist auf den dreifachen Preis des vom Kunden für das vermittelte Ferienobjekt bezahlten Preises beschränkt, ausgenommen
a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht von DOMIZIELE, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
b) die etwaige Haftung von DOMIZIELE für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DOMIZIELE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DOMIZIELE beruhen,
c) die Haftung von DOMIZIELE für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DOMIZIELE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DOMIZIELE beruhen.
11.2. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
11.3. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
11.4. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Verlust oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

12.     Obliegenheiten gegenüber dem Ferienwohnungsvermieter
12.1. Die Ferienwohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter/ DOMIZIELE berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
12.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden (Besuch) ist mit dem Vermieter/ DOMIZIELE abzustimmen.
12.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters/ DOMIZIELE sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die die Ferienwohnung tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt, nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
12.4. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen (z.B. Mitreisende oder Dritte in PKWs, Wohnmobilen, Wohnwagen oder anderen Ferienwohnungen) die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung
12.5. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
12.6. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, die Ferienwohnung und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
12.7. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit der Ferienwohnung stehen und in der Beschreibung der Ferienwohnung oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
12.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
 
13.    Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DOMIZIELE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DOMIZIELE beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DOMIZIELE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DOMIZIELE beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffern 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von DOMIZIELE als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
13.4.  Schweben zwischen dem Kunden und DOMIZIELE Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder DOMIZIELE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.    Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Website einzusehen.

15.    Hinweis zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung / Schlichtung
15.1. Der Vermieter bzw. DOMIZIELE sind im Falle von Beanstandungen, die ihnen nach dem Aufenthaltsende übermittelt werden, um eine zügige und kulante Erledigung bemüht. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Verpflichtung wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Vermieter bzw. DOMIZIELE an keiner Einrichtung oder Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. Schlichtung beteiligt ist.
15.2. Zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Beachten Sie jedoch bitte unbedingt, dass die Kontaktierung dieser Plattform nicht die Pflicht zur Anzeige aufgetretener Mängel und Störungen während des Aufenthalts nach Ziff. 9.2 dieser Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen aufhebt.


16.    Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von DOMIZIELE findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DOMIZIELE ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2. Der Kunde kann DOMIZIELE, soweit DOMIZIELE als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an deren Sitz verklagen.
16.3. Für Klagen von DOMIZIELE gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von DOMIZIELE vereinbart.
16.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und DOMIZIELE anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart, 2002 – 2016, Sigrid Merz 02/2025
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